Land unterstützt finanzschwache Kommunen mit über 52 Millionen Euro – Auch die Stadt Salzgitter und die Samtgemeinde Elm-Asse wurden bedacht
Die Corona-Pandemie hat die vielerorts ohnehin angespannte Haushaltslage vieler Kommunen weiter verschärft. Um dem entgegenzuwirken gewährt das Land Niedersachsen insgesamt 18 Niedersächsischen Kommunen Bedarfszuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von 52,52 Millionen Euro. Die Stadt Salzgitter wird mit 8 Millionen Euro und die Samtgemeinde Elm-Asse mit 4,655 Millionen Euro bedacht. Die hiesigen SPD-Landtagsabgeordneten Dunja Kreiser, Marcus Bosse und Stefan Klein begrüßen diese Maßnahme zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte.
„Die Kommunen müssen zwingend handlungsfähig bleiben, um der Daseinsvorsorge vor Ort weiterhin gerecht werden zu können. Die jetzt auf den Weg gebrachten zusätzlichen Mittel mildern die finanziellen Folgen der Pandemie ab und stärken die Kassenliquidität“, so Marcus Bosse.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, deren Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Es werden ausschließlich Kommunen bedacht, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
Stefan Klein: „Insbesondere die Stadt Salzgitter mit den großen Industrieunternehmen wird die finanziellen Folgen der Pandemie spüren. Ich freue mich, dass das SPD-geführte Innenministerium so schnell reagiert hat und die zusätzlichen Bedarfszuweisungen auf den Weg gebracht hat.“
„Die finanzielle Lage der Kommunen hat direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es enorm wichtig, finanzschwache Kommunen in dieser Ausnahmezeit zu unterstützen, wie es nun der Fall ist. Die zusätzlichen Bedarfszuweisungen sind vermutlich notwendiger denn je“, lobt auch Dunja Kreiser die Entscheidung des Innenministeriums.
Besonders erfreulich ist aus Sicht der SPD-Abgeordneten, dass ein Anteil von etwa 7,6 Prozent der jeweiligen Bedarfszuweisungen zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen eingesetzt werden kann. „Dadurch ist es möglich, dass trotz der angespannten Haushaltslage lange geplante Bauvorhaben umgesetzt werden können.“
Mit freundlichem Gruß
Marcus Bosse